Nachspiel in der Zweiten: Ärgern bringt Ärger
Der vergangene Spieltag unserer Zweiten hat Folgen. Ein Spieler aus unserem Team wurde vom Bezirksspielleiter wegen grob unsportlichen Verhaltens für ein Spiel gesperrt.
Was war passiert: unser Spieler hatte eine Stellung, die er für remis hielt, verdorben und sich darüber so geärgert, dass er eine Figur sehr heftig aufs Brett setzte (sein Empfinden) bzw. Figuren vom Brett fegte (Darstellung der gegnerischen Mannschaft und Eindruck von Augenzeugen). In jedem Fall war das Nachbarbrett betroffen, auch dort stürzten Figuren um. Es gab einen Wortwechsel der gegnerischen Spielerin am Nachbarbrett mit unserem Spieler. Unser Spieler verließ dann wortlos den Turniersaal. Anschließend legte die gegnerische Mannschaft wegen grob unsportlichen Verhaltens Protest beim Bezirksspielleiter ein. Darin wurde nicht nur das Umstürzen von Figuren gerügt; die gegnerische Spielerin beklagte außerdem, sich während des Wortwechsels bedroht gefühlt zu haben – ein Eindruck, den Augenzeugen aus unserer Mannschaft nicht teilen. Unstrittig blieb aber, dass Figuren umstürzten und die Partie nicht korrekt beendet wurde. Das wertet der Bezirksspielleiter als grob unsportlich. Deshalb die Sperre. Entlastend für unseren Spieler wird dabei gewertet, dass er in seiner Erklärung sein Verhalten bedauert und so etwas in Zukunft vermeiden will. Da es sich außerdem um ein erstmaliges Vorkommnis handelt, gilt die Sperre nur für ein Spiel.
Da wir die Entscheidung nachvollziehbar und gut begründet finden, haben wir auf einen Einspruch dagegen verzichtet. Die Lehre: Ärgern bringt Ärger. Am Ende ist Schach ein Spiel, es geht nicht um die Existenz.




